Unter „Erneuerbaren Energien“ versteht man Energiequellen, die nach menschlichem Ermessen auch in absehbarer Zukunft nicht versiegen werden.
Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das bedeutet, für alle Bauherren im Neubau ist die Nutzung eines bestimmten Anteils am regenerativen Energien zur Wärmeerzeugung Pflicht.
Aber auch für bestehende Heizungsanlagen lohnt sich eine Investition in regenerative Energien, denn die freiwillige Nutzung erneuerbarer Energien wird finanziell gefördert.
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SOLARENERGIE, HOLZVERGASERKESSEL, HOLZPELLETS, ERDWÄRME
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